Wenn Ihre Fotos so beliebt sind, dass andere Menschen sie ungefragt für eigene Zwecke nutzen (Bilderklau), müssen sie wohl gut sein. Häufig werden geklaute Fotos zu Werbezwecken oder zur Bebilderung redaktioneller Beiträge eingesetzt. Ohne Ihre Zustimmung ist das aber rechtswidrig!
Ihr Bild, Ihre Rechte
Sie als Urheber Ihrer Fotos haben als Einziger das Recht zu entscheiden, ob, wo, wie lange und in welcher Weise Ihre Fotos verwendet werden. Auch können Sie verlangen dass und entscheiden ob Ihr Name neben dem Bild als Benennung der Urhebers genannt wird.
Jeder der diese Rechte missachtet kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Vor allem muss er Ihnen aber eine angemessene Lizenzgebühr und die Kosten eines Rechtsanwalts erstatten.
Was können Sie tun?
Wussten Sie das? Haben Sie in der Vergangenheit auf das Ihnen zustehende Geld verzichtet?
Seit nunmehr zwei Jahrzehnten helfen wir Urhebern schnell und effektiv Ihre Ansprüche durchzusetzen. Das bedeutet, dass wir nach rechtlicher Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten den Fotodieb zunächst abmahnen. Reagiert er nicht, oder in falscher Weise, beantragen wir binnen weniger Tage in Ihrem Namen eine gerichtliche Verfügung gegen. Auch hier zahlt der Gegner die Kosten.
Eine zusätzliche Einnahmequelle für Sie!
Handelt es sich um einen einmaligen Vorgang oder bedienen sich die Leute öfter an Ihren Bildern? Egal.
Einige Fotografen, die viele attraktive Fotos veröffentlichen und häufig Opfer von Fotoklau werden, erzielen so mit unserer Hilfe ein schönes Nebeneinkommen.
Selbst wenn es sich nur um einzelnes Bild handelt, können sich die Ihnen zustehenden Lizenzgebühren aufgrund eines relativ komplizierten Berechnungsschlüssels und abhängig von Dauer und Art der unerlaubten Verwendung schnell mehrere hundert Euro betragen,
Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an, wir kümmern uns. Bundesweit.
Grüße aus dem Herzen Kölns
Stephan Stiletto
- Rechtsanwalt -
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