Wieviel sollte ein Fotograf verdienen? Im Zeitpunkt der Beauftragung sollten sich Auftraggeber und Fotograf bestimmte Fragen stellen, um diese Frage einvernehmlich zu beantworten. Auch spätere Streitereien können so vermieden werden.
Der Urheber bestimmt den Nutzungsumfang
Der Fotograf als Urheber kann bestimmen ob, wie, wo, wie lange und in welchem Umfang seine Fotos von seinem Auftraggeber verwendet werden dürfen. Er gibt den Ton an, er darf festlegen, wie mit seinem Werk umgegangen werden darf und soll.
Problematisch wird es, wenn bei Beauftragung des Fotografen, z.B. per Handschlag ohne schriftlichen Vertrag, die entscheidenden Fragen gar nicht besprochen werden. Dann gilt nämlich die sogenannte "Zweckbestimmungslehre", bei der gefragt wird, welcher Zweck mit der Herstellung der Fotos verfolgt wurde. Nur die zu diesem Zweck notwendigen Nutzungsrechte sind dem Auftraggeber im Zweifel eingeräumt worden.
Eine kurze Checkliste
Deshalb sollten folgende Punkte im Rahmen der Beauftragung bedacht und zwischen den Vertragspartnern festgehalten werden, um Unklarheiten zu vermeiden:
Wie viele Fotos von welchen Motiven werden in Auftrag gegeben
Wie sollen die Fotos vom Auftraggeber verwendet werden (online oder gedruckt, in welchem Format und welcher Auflösung, in welcher Auflage, zu Werbezwecken oder privat))
Wie lange darf der Auftraggeber die Fotos verwenden
In welchem Umkreis (national/international) werden die Fotos verwendet
Darf der Auftraggeber anderen gestatten, die selben Fotos zu nutzen (Unterlizenzierung)
Darf der Auftraggeber die Fotos vor der Verwendung bearbeiten (zuschneiden, farblich ändern, Elemente hinzusetzen oder weglassen)
Soll der Fotograf in der Nähe der Fotos namentlich genannt werden? In welcher Weise?
Erhält der Auftraggeber vom Fotografen auch die unbearbeiteten Rohdaten oder nur bearbeitete Fotos
Darf der Fotograf die Fotos zukünftig auch selbst, z.B. für seine Eigenwerbung nutzen
Dies sind nur die wichtigsten Grundfragen, die zur Preisfindung, aber auch schlicht zur Streitvermeidung zwischen den Parteien geklärt werden sollten.
Preisfindung
Fotografen sollten sich also Ihrer Gestaltungsmöglichkeiten bei der Festlegung ihres Honorars für einen Auftrag bewusst werden. Neben einem fehlenden Verständnis für den Aufwand eines Fotografen (Ausbildung/Technik/zeitlicher Aufwand auch bei der Nachbearbeitung) sind falsche Honorarvorstellungen der Auftraggeber häufig die Folge einer falschen Einschätzung der rechtlichen Position des Urhebers.
Für die Preisfindung ist also die Beantwortung der oben genannten Fragen und damit der dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsumfang von entscheidender Bedeutung. Daneben ist natürlich der zeitliche und technische Aufwand entscheidend, der dem Fotografen für die Erfüllung des Auftrags entsteht. Nicht zuletzt kann natürlich "der gute Name" der Fotografen und damit sein Renommee für erhebliche Steigerungen des Honorars verantwortlich sein.
Letztlich sind Honorare für gewerbliche Fotoaufträge natürlich in gewissen Grenzen auch einfach Verhandlungssache.
Streitvermeidung
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der schriftlichen Festlegung des Auftragsinhalts ist natürlich auch die Streitvermeidung.
Wenn sich beide Parteien vor Vertragsschluss und bevor der Fotograf seine Leistung erbringt zumindest über oben genannte Punkte und die Preisfrage einig geworden sind, ist die Wahrscheinlichkeit eines späteren Streits deutlich gesunken. Als Streitpunkt verbleibt dann eigentlich nur noch die subjektive Frage nach "gefallen oder nicht gefallen".
Die richtigen Formulare helfen
Bei unserer langjährigen Beratung von Fotografen aller Richtungen, z.B. Hochzeits- und Eventfotografen, Kunst-, Produkt-, Landschafts- oder Portraitfotografen, hat es sich bewährt, individuelle Formulare für die Beauftragung oder Auftragsbestätigung zu erstellen, mit denen sichergestellt wird, dass an alles gedacht wird. Beide Parteien erhalten Klarheit über den Auftragsinhalt und haben im Streitfall auch keine Beweisprobleme.
Wie bei allen Unternehmern bietet es sich außerdem an, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu entwickeln und jeweils mit zu vereinbaren, um die wichtigsten Fußangeln und Probleme des Tagesgeschäfts, wie zum Beispiel die Bezahlung im Falle einer Stornierung des Auftrags von vorne herein geregelt zu wissen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir wissen wie es besser geht.
Stephan Stiletto
- Rechtsanwalt -
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