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MARKENRECHT

Das Recht der Unternehmenskennzeichen

Der Begriff einer eingetragenen Marke ist auch den juristischen Laien geläufig. Auch andere gewerblich verwendete Kennzeichen wie Eigennamen, Firmenbezeichnungen, Produktnamen, Internet-Domains und geografische Herkunftsbezeichnungen sind in der Regel rechtlich geschützt oder können es sein.

Ich sorge in Ihrem Namen dafür, dass Sie diesen Ihnen zustehenden Schutz auch kennen und durchsetzen lernen.

 

Für Sie übernehme ich auch gerne die Eintragung von Marken durch eine förmliche Markenanmeldung – national und international.

 

Im Auftrag meiner Mandanten überwache ich auf Wunsch kontinuierlich den Markt inklusive des Internets, um eventuelle Verletzungen Ihres Markenrechts aufzuspüren und zu verfolgen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihren guten Namen schützen, den Sie sich hart erarbeitet haben. Auf umkämpften Märkten sichern gewerbliche Schutzrechte Ihre Marktposition.

 

Sie sind abgemahnt worden ? Die marken-rechtlichen Gründe können vielfältig sein. Oft sind Domains, Werbeslogans, Produkt- oder Firmennamen der Auslöser. Einerseits kann eine ungewollte Rechtsverletzung durch vorherige Prüfung vermieden werden, andererseits ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Insbesondere vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung empfehle ich dringend die Einholung rechtlichen Rates. Möglichkeiten und Risiken erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Das Markenrecht ist vielschichtig. Wir kennen uns aus.

RA Stephan Stiletto am Telefon

Kontakt:

 

Rechtsanwälte Stiletto Wilhelm & Kollegen

Albin-Köbis-Str. 4

51147 Köln

erstkontakt1@ra-stiletto.de

tel.: +49 (0) 221 955 8287 - 0

fax: +49 (0) 221 955 8287 - 19
 

"Verträge schließt man in Zeiten, in denen man sich verträgt, für Zeiten, in denen man sich vielleicht nicht mehr verträgt."
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