KOSTEN
Eine transparente Kostenregelung ist wichtig.
Oft empfinden es Ratsuchende als schwierig, ihren Anwalt auf die entstehenden Kosten anzusprechen. Deshalb hier zunächst Einiges vorab:
Grundsätzlich gibt es zwei gängige Arten der Berechnung von Anwaltskosten, nämlich die streitwertabhängige und die zeitabhängige.
Streitwert ist jeweils der Wert des streitigen Anspruchs. Ein Beispiel: Bei Streit um die Kaufpreiszahlung ist dies der mit Ihrem Vertragspartner vereinbarte Preis von z.B. 25.000 €. Dieser Betrag bildet dann anhand gesetzlich vorgegebener Tabellen die Berechnungsgrundlage für die anfallenden Kosten. Entgegen der häufig angetroffenen landläufigen Meinung ist es nicht so, dass jeder Brief, jedes Telefonat und jedes Gespräch, das Sie in einer Sache mit Ihrem Anwalt führen zu einer Steigerung seines Honorars führt.
Bei streitwertabhäniger Abrechnung entsteht vielmehr für die außergerichtliche Tätigkeit eine einzige Anwaltsgebühr, die im Falle einer gerichtlichen Fortsetzung des Rechtsstreits sogar auf die dann anfallenden Gebühren teilweise angerechnet wird. Im Falle einer Einigung mit dem Gegner fällt eine weitere Gebühr an.
Zeitabhängige Abrechnung bedeutet, dass wir uns bei Mandatserteilung auf ein Stundenhonorar des Rechtsanwalts einigen, das dann abhängig vom tatsächlich anfallenden zeitlichen Umfang der Tätigkeit entsteht. Weiter kann man vereinbaren, dass der Anwalt sie z.B. regelmäßig über die bisher angefallenen Stunden informiert oder sie benachrichtigt, wenn z.B. 4 Stunden verbraucht wurden.
Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist denkbar. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars hängt von weiteren Voraussetzungen ab und ist in der Praxis die Ausnahme.
In allen Fällen können Sie die anfallenden Kosten im Blick behalten und erleben keine bösen Überraschungen. Lassen Sie uns die Kostenfrage im Vorfeld einfach offen besprechen.
Unternehme(r)n biete ich außerdem eine kontinuierliche außergerichtliche Beratung und Vertretung in allen auftretenden rechtlichen und strategischen Fragen zu einem individuell vereinbarten monatlichen Fixpreis an. („Externe Rechtsabteilung“ / „externer Syndikusanwalt“)
Für den Mandanten und seine Mitarbeiter bietet dies den großen Vorteil, dass man "mal eben den Anwalt anrufen" und Fragen stellen kann, ohne sich über die Kosten Gedanken machen zu müssen. Der Fixpreis wird dann in vereinbarten Abständen gemeinsam auf Angemessenheit überprüft und nach Absprache in die eine oder andere Richtung angepasst.
Unternehmern biete ich außerdem ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in netter Atmosphäre wahlweise in meiner schönen Kanzlei oder in Ihren Räumlichkeiten an.
Gerne beantworte ich auch Ihre telefonische Voranfrage. Ich spreche Ihre Sprache.
So wird´s gemacht.
RA Stephan Stiletto