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Geschäftiges Treiben

HANDELSRECHT

Das komplizierte Recht der Kaufleute

Wenn Kaufleute miteinander Geschäfte machen, spielt sich das in Deutschland zum Teil nach festgelegten und teilweise recht komplizierten Regeln ab, die neben dem allgemeinen Bürgerlichen Recht gelten dieses zum Teil verdrängen.

 

Ein Beispiel dafür ist das sogenannte "kaufmännische Bestätigungsschreiben", das umgangssprachlich auch oft als Auftragsbestätigung bezeichnet wird. Zwischen Kaufleuten kann sich später auch an scheinbar unbedeutenden Details schwerer Streit entzünden. Ein fachlicher Blick vorab kann dies vermeiden.

 

Handelsvertreterrecht, Rügepflichten und Incoterms, es gibt viele Spezialregelungen, die man kennen sollte und die Streitigkeiten entscheiden können.

Aus jahrelanger Praxis verfüge ich über reichhaltige Erfahrung, um hier für unsere Mandanten optimale und pragmatische Lösungen zu finden.

 

Meine Empfehlung: Bereits beim Erstellen eines Vertrages, NDA, AGB usw. sollten eindeutige Regelungen getroffen werden, um späteren Streit zu vermeiden.

 

Aber auch im bereits bestehenden Vertragsverhältnis und sogar bei bereits laufendem Rechtsstreit kann die richtige Strategie Ärger und Kosten sparen.

 

Bei mir erhalten Sie die entsprechende fachkundige Unterstützung.

RA Stiletto erläutert das Handelsrecht

Kontakt:

 

Rechtsanwälte Stiletto Wilhelm & Kollegen

Albin-Köbis-Str. 4

51147 Köln

erstkontakt1@ra-stiletto.de

tel.: +49 (0) 221 955 82 87 - 0

fax: +49 (0) 221 955 82 87 - 19
 

"Vereinbaren, bestätigen, dokumentieren.
Lästig, aber manchmal macht das den Unterschied."
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