ARBEITSRECHT
Schon bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen werden die Weichen für ein funktionierendes Arbeitsverhältnis gestellt.
Soll eine Probezeit vereinbart werden? Kann man diese verlängern? Arbeitnehmer auf Abruf, Homeofficeverträge und wechselnde Einsatzorte, Wettbewerbsverbote und Video-Überwachung. All das ist möglich und sollte bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages bedacht werden.
Der Gestzgeber hat den Möglichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen enge Grenzen gesetzt.
Zur Beurteilung der Rechtslage sind häufig die Fragen entscheidend, ob im Einzelfall das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, Tarifverträge Anwendung finden und ob der Arbeitnehmer im Vorfeld wirksam abgemahnt wurde. Nur bei besonderen Konstellationen kommt es hierauf nicht an. Fragen der Schwerbehinderung, des Mutterschutzes und besonderer vertraglicher Vereinbarungen, sowie der Kurzarbeit kommen hinzu.
Oft entspricht es dem Interesse beider Parteien, ein arbeitsgerichtliches Verfahren zu vermeiden. Gerade dazu ist es erforderlich, die Rechtslage und damit die Aussichten einer Kündigung sorgfältig zu beurteilen. Eine Aufhebungsvereinbarung kann für alle Seiten die angenehmste und effizienteste Lösung sein.
Wir verhandeln sowohl im Namen von Arbeitgebern als auch für Arbeitnehmer seit vielen Jahren solche Vereinbarungen und kennen Ihre Möglichkeiten.
Ist ein Gerichtsverfahren bereits anhängig oder unvermeidbar gilt es, Fristen zu wahren und die Weichen für einen guten Ausgang des Verfahrens durch die richtige Taktik und überlegten Sachvortrag zu stellen.
Gerne beraten wir in Fragen des Individualarbeitsrechts bundesweit Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auch schon frühzeitig und offen oder "im Hintergrund". Im gerichtlichen Verfahren setzen wir Ihre Interessen durch, egal ob durch Vergleich oder Urteil über den gesamten Instanzenzug vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Sprechen Sie uns doch einfach unverbindlich an!
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